Keine Verwechslung, kein Schaden
LEGO® spricht von Markenrechtsverletzung und Imageschaden. Wir sehen das anders. Wir verwenden den Begriff „Legoblöcke“ rein beschreibend und als Fachbegriff. Kein Kind und kein Elternteil würde einen mehrere hundert Kilogramm schweren Betonblock mit Spielzeug verwechseln. Der Kontext ist eindeutig: Wir täuschen niemanden und ziehen keinen kommerziellen Nutzen aus der Marke.
Wir finden es bedauerlich, dass LEGO® sich dazu entschlossen hat, auf diese Weise nicht nur uns, sondern auch unsere Mitbewerber unter Druck zu setzen. Dieser Schritt erscheint uns überzogen und unnötig. Gerade deshalb möchten wir allen danken, die uns in den vergangenen Wochen unterstützt haben – sei es durch eine Nachricht oder ein Gespräch auf der bauma. Deine Unterstützung tut uns gut. Egal, wie das Urteil ausgeht: Wir stehen weiterhin für offene und ehrliche Kommunikation. Und natürlich für die Herstellung der besten Betonformsysteme, mit denen du hochwertige Megablöcke produzieren kannst.
Am Freitag, den 25. April 2025, fällt das Urteil – dann wissen wir mehr. Schau regelmäßig auf dieser Seite vorbei für Updates.
Update vom 25. April 2025:
Das Gericht hat LEGO® Recht gegeben: Wir dürfen die Begriffe „Legosteine“ und „Legoblöcke“ künftig nicht mehr verwenden. Schade – denn niemand verwechselt die Betonblöcke, die mit unseren Formen hergestellt werden, mit Kinderspielzeug. Aber wir respektieren das Urteil.
Ab sofort nennen wir die Blöcke „Megablöcke“ oder „Noppenblöcke“. So weißt du weiterhin genau, was du bekommst – ganz ohne Probleme mit Markennamen.
Vielen Dank für eure Unterstützung in letzter Zeit. Du hast Fragen? Melde dich gerne bei uns.